Wenn’s auf der Baustelle hakt

klären wir Rechte, Pflichten und Planungsmängel.

Bau & Architektenrecht

Verträge, Abnahmen, Honorare & Haftung bei Bauprojekten rechtssicher regeln

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Worum geht es?

Das Bau- und Architektenrecht umfasst generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks befassten Beteiligten.

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Die zentralen Themen

Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer, insbesondere auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und Architekten, Planern sowie Sonderfachleuten wie zum Beispiel Statiker oder Haustechnikingenieur. Im Regelfall geht es um Vergütungs- / und Honorarfragen, Bau- und/oder Planungsmängel sowie Haftungsfragen.

Häufige Themen

Abnahme Bauwerk / Bauleistung

Gewährleistung

Abwehr / Durchsetzung Mängelrechte des Bauherrn

„Pfusch am Bau“

Nachbesserung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme

Bauhandwerkersicherung

Abwehr / Durchsetzung Werklohn, Vergütungsansprüche des Bauunternehmers

Gestaltung / Überprüfung Werkverträge nach BGB oder VOB/B

Prüfung / Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bauzeitverzögerung

Vergütungsanspruch des Architekten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Gestaltung / Überprüfung Architektenvertrag

Selbständiges Beweisverfahren

Kündigung Bauvertrag

Ihr Ansprechpartner

Patricia Fuchs

Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

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