Wenn’s auf der Baustelle hakt
klären wir Rechte, Pflichten und Planungsmängel.
Bau & Architektenrecht
Verträge, Abnahmen, Honorare & Haftung bei Bauprojekten rechtssicher regeln
Worum geht es?
Das Bau- und Architektenrecht umfasst generell die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks befassten Beteiligten.
Die zentralen Themen
Im Mittelpunkt stehen dabei, neben der Rechtsbeziehung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer, insbesondere auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn und Architekten, Planern sowie Sonderfachleuten wie zum Beispiel Statiker oder Haustechnikingenieur. Im Regelfall geht es um Vergütungs- / und Honorarfragen, Bau- und/oder Planungsmängel sowie Haftungsfragen.
Häufige Themen
Abnahme Bauwerk / Bauleistung
Gewährleistung
Abwehr / Durchsetzung Mängelrechte des Bauherrn
„Pfusch am Bau“
Nachbesserung, Nacherfüllung, Ersatzvornahme
Bauhandwerkersicherung
Abwehr / Durchsetzung Werklohn, Vergütungsansprüche des Bauunternehmers
Gestaltung / Überprüfung Werkverträge nach BGB oder VOB/B
Prüfung / Gestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bauzeitverzögerung
Vergütungsanspruch des Architekten nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
Gestaltung / Überprüfung Architektenvertrag
Selbständiges Beweisverfahren
Kündigung Bauvertrag
Ihr Ansprechpartner

Patricia Fuchs
Partnerin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
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