Wenn’s ums Geschäft geht
sorgen wir für rechtliche Sicherheit.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Unternehmensgründung, Verträge & Konfliktlösung im Geschäftsleben
Worum geht es?
Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht sind sehr eng miteinander verflochten. Das Handelsrecht kann auch als das Sonderprivatrecht für Kaufleute verstanden werden, wohingegen sich das Gesellschaftsrecht mit dem Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften befasst.
Die zentralen Themen
Zweck der Sonderbestimmungen für Kaufleute ist insbesondere, einen schnellen und leichten Handelsverkehr zu ermöglichen sowie rasch Rechtssicherheit für Kaufleute herbeizuführen. Es regelt Themen wie Firma, Prokura/Generalhandlungsvollmacht, Handelsvertreter/Handelsgehilfen, Rügeobliegenheit, Frachtvertrag/Speditionsvertrag. Themenkomplexe im Gesellschaftsrecht sind dagegen beispielsweise Gründung und Auflösung von Gesellschaften, Vertretung, Vorstand/Geschäftsführer, Außenhaftung gegenüber Dritten, Besteuerung, Umwandlung, etc.
Häufige Themen
Unternehmensgründung
Überprüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Gesellschaftervereinbarungen und Satzungen
Unternehmensnachfolgeregelungen
Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarungen
Durchführung von Umwandlungen
Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen
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