Wenn’s ums Geschäft geht

sorgen wir für rechtliche Sicherheit.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung, Verträge & Konfliktlösung im Geschäftsleben

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Worum geht es?

Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht sind sehr eng miteinander verflochten. Das Handelsrecht kann auch als das Sonderprivatrecht für Kaufleute verstanden werden, wohingegen sich das Gesellschaftsrecht mit dem Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften befasst.

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Die zentralen Themen

Zweck der Sonderbestimmungen für Kaufleute ist insbesondere, einen schnellen und leichten Handelsverkehr zu ermöglichen sowie rasch Rechtssicherheit für Kaufleute herbeizuführen. Es regelt Themen wie Firma, Prokura/Generalhandlungsvollmacht, Handelsvertreter/Handelsgehilfen, Rügeobliegenheit, Frachtvertrag/Speditionsvertrag. Themenkomplexe im Gesellschaftsrecht sind dagegen beispielsweise Gründung und Auflösung von Gesellschaften, Vertretung, Vorstand/Geschäftsführer, Außenhaftung gegenüber Dritten, Besteuerung, Umwandlung, etc.

Häufige Themen

Unternehmensgründung

Überprüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Gesellschaftervereinbarungen und Satzungen

Unternehmensnachfolgeregelungen

Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarungen

Durchführung von Umwandlungen

Kauf und Verkauf von Gesellschaften, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen

Ihr Ansprechpartner

Patricia Fuchs

Partnerin, Rechtsanwältin

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Jörg Kessel Rechtsanwalt

Jörg Kessel

Partner, Rechtsanwalt

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