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Kaufrecht & Vertragsrecht
Verträge rechtssicher aufsetzen, prüfen und durchsetzen
Worum geht es?
Das Kaufrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer aus einem Kaufvertrag betreffen.
Worum geht es beim Allgemeinen Vertragsrecht?
Unter „allgemeinem Vertragsrecht“ werden alle gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst, welche sich mit Verträgen und Vertragstypen sowie den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen.
Die zentralen Themen
Insbesondere die Mängelgewährleistungsrechte stellen eine der zentralen Problemstellungen dar. Sie regeln, was passiert, wenn der Verkäufer nicht die vereinbarte Leistung erbringt, sondern der Kaufgegenstand einen Mangel aufweist. Des Weiteren ist der Verbraucherschutz ein großes Thema des Kaufrechts, welches besondere Regelungen für den Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer beinhaltet.
Zentrale Themen des Allgemeinen Vertragsrechts
Leitsatz des allgemeinen Vertragsrechts ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass jeder vereinbaren kann, was er möchte und mit wem er möchte. Da es viele unterschiedliche Bereiche gibt, in denen man Verträge abschließen kann, gibt der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen für die häufigsten Vertragstypen vor. Hierzu zählen unter anderem Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag.
Häufige Themen
Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
Schadensersatz
Garantie, Gewährleistungsausschluss
Verbrauchsgüterkauf
Eigentumsvorbehalt
Rügeobliegenheit
Widerrufsrecht, Ebay-Kauf
Abwehr / Durchsetzung Gewährleistungsrechte
Kaufpreis, Kaufpreisforderung, Kaufpreiszahlung
Verjährung
Inkasso
Handelskauf
Richtige Vertragswahl
Vertragsaufhebung / Beendigung
Anfechtung, Rücktritt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Forderung
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