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Werkvertragsrecht
Rechte und Pflichten rund um Werklohn, Mängel & Abnahme
Worum geht es?
Das Werkvertragsrecht als Oberbegriff umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber / Besteller und Auftragnehmer / Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen.
Die zentralen Themen
Im Werkvertrag vereinbaren Auftraggeber/Besteller und Werkunternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt es ist die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges zu erreichen. Gegenstand typischer Werkverträge sind die Herstellung und Errichtung von Bauwerken, Bauarbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Verträge und Architekten- oder Ingenieurleistungen, Erstellung von Gutachten.
Häufige Themen
Erstellung und Überprüfung von Werkverträgen
Abnahme der Werkleistungen
Gewährleistungsansprüche
Vergütungsstreitigkeiten
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