Wenn die Leistung nicht stimmt

helfen wir, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Werkvertragsrecht

Rechte und Pflichten rund um Werklohn, Mängel & Abnahme

info icon

Worum geht es?

Das Werkvertragsrecht als Oberbegriff umfasst alle Rechtsvorschriften, die das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber / Besteller und Auftragnehmer / Werkunternehmer im Rahmen eines Werkvertrages betreffen.

info icon

Die zentralen Themen

Im Werkvertrag vereinbaren Auftraggeber/Besteller und Werkunternehmer die Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt es ist die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges zu erreichen. Gegenstand typischer Werkverträge sind die Herstellung und Errichtung von Bauwerken, Bauarbeiten, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Verträge und Architekten- oder Ingenieurleistungen, Erstellung von Gutachten.

Häufige Themen

Erstellung und Überprüfung von Werkverträgen

Abnahme der Werkleistungen

Gewährleistungsansprüche

Vergütungsstreitigkeiten

Ihr Ansprechpartner

Patricia Fuchs

Partnerin, Rechtsanwältin

Jetzt beraten lassen