Das Erbrecht, ebenfalls ein Teilgebiet des Zivilrechts, umfasst alle Regelungen, die sich insbesondere damit befassen, was mit dem Vermögen des Erblassers nach dessen Tod geschieht.
Die zwei zentralen Bereiche des Erbrechts sind das Testament und die gesetzliche Erbfolge. Wenn man selbst bestimmen möchte, wer was bekommt, so verfasst man zu Lebzeiten ein Testament. Dieses muss bestimmte Formvorschriften einhalten, welche im Erbrecht geregelt sind. Hinterlässt ein Verstorbener weder Testament noch Erbvertrag, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Ansprechpartnerin
Wir verwenden Cookies, Datenweitergabe an Dritte möglich
Diese Website verwendet verschiedene Cookies. Zum einen essenzielle Cookies, welche die Funktionalität dieser Seite gewährleisten. Zum anderen diverse Cookies, um unser Onlineangebot für Sie zu verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder Ihre individuelle Auswahl erstellen.
Ihre Einstellungen sind jederzeit widerrufbar.