Unter Immobilienrecht als Oberbegriff sind Rechtsverhältnisse einzugruppieren, die Grundstücke einschließlich der sich darauf befindlichen Bauwerke und Gebäude betreffen. Als Oberbegriff handelt es sich nicht um ein einheitliches Rechtsgebiet, sondern um eine Vielzahl von Rechtsangelegenheiten mit dem Bezugspunkt Grundstück und / oder Immobilie. Eine weitere Untergliederung kann danach vorgenommen werden, ob eine Behörde involviert ist, dann sind unter Umständen öffentlich-rechtliche Vorschriften und Verfahren zu beachten, zum Beispiel im öffentlichen Baurecht, oder nicht, dann gelten ausschließlich zivilrechtliche Vorschriften.
Nachdem spezielle Themen rund um die Immobilie wie beispielsweise Miet- und Wohnungseigentumsrecht, oder aber das private Baurecht als Sonderbereiche bereits den entsprechenden Fachanwälten zugeordnet sind, sind als zentrale Themen der Grundstückskaufvertrag / Immobilienkauf, das Nachbarrecht, Belastungen eines Grundstücks, Abwehrrechte des Grundstückseigentümers oder Schenkungen von Grundstücken / Immobilien zu benennen.
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