Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht sind sehr eng miteinander verflochten. Das Handelsrecht kann auch als das Sonderprivatrecht für Kaufleute verstanden werden, wohingegen sich das Gesellschaftsrecht mit dem Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften befasst.
Zweck der Sonderbestimmungen für Kaufleute ist insbesondere, einen schnellen und leichten Handelsverkehr zu ermöglichen sowie rasch Rechtssicherheit für Kaufleute herbeizuführen. Es regelt Themen wie Firma, Prokura/Generalhandlungsvollmacht, Handelsvertreter/Handelsgehilfen, Rügeobliegenheit, Frachtvertrag/Speditionsvertrag. Themenkomplexe im Gesellschaftsrecht sind dagegen beispielsweise Gründung und Auflösung von Gesellschaften, Vertretung, Vorstand/Geschäftsführer, Außenhaftung gegenüber Dritten, Besteuerung, Umwandlung, etc.
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