Als Ordnungswidrigkeiten werden geringfügige Gesetzesverstöße bezeichnet, welche in der Regel mit einem Bußgeld sanktioniert werden.
Ein Bußgeldverfahren, sei es aufgrund der Bußgeldtatbestände im Ordnungswidrigkeitengesetz oder aufgrund einer Steuer-, Gewerbe-, Bau- oder Verkehrsordnungswidrigkeit, beginnt stets mit Ermittlungen der Verwaltungsbehörde, die einen Bußgeldbescheid erlässt. Nachdem der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides eingelegt werden muss, ist es umso wichtiger sich gleich zu Beginn des Verfahrens richtig beraten zu lassen.
Ansprechpartnerin
Wir verwenden Cookies, Datenweitergabe an Dritte möglich
Diese Website verwendet verschiedene Cookies. Zum einen essenzielle Cookies, welche die Funktionalität dieser Seite gewährleisten. Zum anderen diverse Cookies, um unser Onlineangebot für Sie zu verbessern. Sie können alle Cookies akzeptieren oder Ihre individuelle Auswahl erstellen.
Ihre Einstellungen sind jederzeit widerrufbar.