Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt. Das Privatversicherungsrecht ist abzugrenzen vom Sozialversicherungsrecht. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen werden Versicherungsverhältnisse im Privatversicherungsrecht nicht durch das Gesetz begründet, sondern entstehen durch Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages.
Es werden unterschiedliche Arten von Versicherungsverträgen unterschieden, welche anhand der Versicherungszweige aufgeteilt werden beispielsweise in Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Gebäudeversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Betriebsversicherung.
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